Denen antwortete ich, es sei nicht der Römer Brauch, einen Menschen preiszugeben, ehe der Angeklagte die Kläger vor Augen habe und Gelegenheit erhalte, sich der Klage wegen zu verteidigen.
Als nun die Kläger auftraten, brachten sie gar keine Klage wegen eines Verbrechens über ihn vor, wie ich vermutet hatte;