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"fünfzigsten"

3 Vorkommen in DSU

von dreißig Jahren an und darüber, bis zum fünfzigsten Jahr sollst du sie zählen, alle Diensttauglichen zur Arbeit an der Stiftshütte.

Aber vom fünfzigsten Jahre an soll er vom Amt des Dienstes zurücktreten und nicht mehr dienen;

Im fünfzigsten Jahre Asarias, des Königs von Juda, ward Pekachja, der Sohn Menachems, König über Israel zu Samaria, und regierte zwei Jahre lang.