"ausländer"
8 Vorkommen in DSU
Jedes Knäblein von euren Geschlechtern, wenn es acht Tage alt ist, sollt ihr beschneiden, sei es im Haus geboren oder um Geld erkauft von irgend einem Ausländer, der nicht deines Samens ist.
Und er sprach zu ihnen: Ihr wißt, daß es einem jüdischen Manne nicht erlaubt ist, mit einem Ausländer zu verkehren oder sich ihm zu nahen; aber mir hat Gott gezeigt, daß ich keinen Menschen gemein oder unrein nennen soll.
Alle Athener nämlich, auch die Ausländer, die sich dort aufhielten, vertrieben sich mit nichts anderm so gerne die Zeit, als damit, etwas Neues zu sagen oder zu hören.
Ihr sollt kein Aas essen; dem Fremdling in deinen Toren magst du es geben, daß er es esse, oder einem Ausländer kannst du es verkaufen; denn du bist ein dem HERRN, deinem Gott, heiliges Volk. Du sollst das Böcklein nicht in der Milch seiner Mutter kochen.
Dem Ausländer darfst du Zins auferlegen, deinem Bruder aber sollst du keinen Zins auferlegen, auf daß dich der HERR, dein Gott, segne in allem, daran du die Hand legst in dem Lande, dahin du kommst, um es einzunehmen.
wo nicht mehr Grieche und Jude ist, Beschneidung und Vorhaut, Ausländer, Scythe, Knecht, Freier, sondern alles und in allen Christus.